FORMEN DER VEREHRUNG GOTTES
Der Islam will ein vollständiges Lebensgesetz schaffen, welches das ganze Leben in sich begreift und in dem kein Bereich des menschlichen Handels außer acht gelassen wird. Zudem will er alle diese Bereiche in Einklang bringen. Diese Sorge um „Harmonisierung” hat zur Folge, dass die Praktiken gleichzeitig das Gute für den Körper wie für den Geist bezwecken. So bekommen die weltlichen Handlungen stets einen geheiligten, sittlichen Charakter, wenn sie den göttlichen Vorschriften entsprechen, während die geistlichen Übungen auch irdischen Nutzen mit sich bringen. Es muss immer festgehalten werden, dass die Vorschriften für das geistliche wie für das weltliche Verhalten der gleichen Quelle entspringen: dem Koran, der das Wort Gottes ist. Daraus folgt ohne weiteres, dass der Ausdruck „Imam” (= Oberster Regent der islamischen Welt) nicht nur den Leiter des Gottesdienstes in der Moschee bezeichnet, sondern auch das Oberhaupt des muslimischen Staates.
Muhammad selbst, der Gesandte Gottes des Islam, fasste eines Tages als Antwort auf die Frage eines Hörers die religiösen Übungen wie folgt zusammen: „Islam ist, die täglichen Gebete zu verrichten, das jährliche Fasten zu halten, die Pilgerfahrt zu vollziehen und die Zakatsteuer zu zahlen”.
DAS RITUELLE GEBET (SALĀH)
„Das Gebet ist der Pfeiler der Religion”, sagt Muhammad. Der Koran spricht mehr als hundertmal davon und bezeichnet es ununterschiedlich: Salāh (Verbeugung vor Gott), Du’ā (anrufendes, erflehendes und einladendes Gebet), Dhikr (Erinnerung an Gott), Tasbih (Verherrlichung Gottes) und Inābah (Verneigung vor Gott). .
In seinem Bemühen, auf Erden die Allmacht Gottes zu gewahren und zu bezeugen, hat der Islam fünf tägliche Gebete vorgeschrieben: man muss beten in der Morgendämmerung, während der Mittagszeit, am Nachmittag, am Abend und in der Nacht. Das erfordert, dass man für jede Andachtsübung einige Minuten lang alle weltlichen Einflüsse beiseite schiebt, um seinem Schöpfer gegenüber Unterwerfung und Dankbarkeit zu bezeugen.
Das Gebet zum frühen Nachmittag wird am Freitag jeder Woche in einem feierlicheren und großartigeren Gottesdienst verrichtet, in dem der Imam des Ortes vor dem Gebet auch eine Predigt hält. Der Islam hat zwei Jahresfeste eingesetzt: das eine zum Ende des Fastenmonats, das andere anlässlich der Pilgerfahrt nach Mekka. Jedes dieser Feste wird mit einem besonderen Gottesdienst gefeiert, der den fünf täglichen Gebeten hinzugefügt wird. Am Morgen versammelt man sich dabei zum gemeinsamen Gebet; danach hält der Imam eine Predigt. Ein anderes Gebet – das nur zeitweilig Pflicht ist – wird für einen Toten vor der Beerdigung gesprochen.
Im Hinblick auf die „Geheimnisse des Gebetes” führt der große Mystiker Waliullāh ad-Dihlawi (von Delhi) folgendes aus: „Wisse, dass der Mensch manchmal hochgehoben wird wie ein Blitz in den Umkreis der Heiligkeit (die Gegenwart Gottes); er glaubt dann, unvorstellbar dicht an der Schwelle Gottes zu haften. Dort senken sich auf diesen Menschen göttliche Erscheinungen hernieder, die seine Seele beherrschen. Er sieht und fühlt dabei Dinge, welche die menschliche Sprache zu beschreiben nicht fähig ist. Wenn der Zustand der Erleuchtung wie ein Blitz vorüber ist, kehrt der Mensch in seine vorherige Verfassung zurück und leidet Qualen infolge der Beendigung der Verzückung. Er versucht daher das, was ihm entglitt, zurückzugewinnen und begibt sich in denjenigen irdischen Zustand zurück, der dem Zustand der Absorption von der Erkenntnis Gottes am nächsten ist. Dies ist die Haltung der Ehrfurcht, der Ergebung und des beinahe unmittelbaren Gespräches mit Gott, eine Haltung, die von Bewegungen und passenden Worten begleitet ist. Das Gebet setzt sich wesentlich aus drei Bestandteilen zusammen: zunächst dem Gefühl der Demut vor der majestätischen Gegenwart Gottes, dann der Anerkennung der göttlichen Überlegenheit und der menschlichen Niedrigkeit, die mit entsprechenden Worten ausgedrückt wird und schließlich die Annahme einer gebührend ehrfürchtigen Haltung durch den Körper und alle seine Glieder… Zur Erweisung der Ehrfurcht erhebt man sich und wendet sich hin zu dem Gegenstand seiner Verehrung und seiner Anrufung. Noch ehrerbietiger ist es, wenn der Mensch sich selbst und sein Haupt zur Verehrung neigt… Der Gipfel der Höhepunkt der Demut ist das Senken des Hauptes – das in höchstem Grade das „Ich” und das Selbstbewusstsein reflektiert – so tief, dass dabei der Boden vor dem Gegenstand der Verehrung berührt wird… Da der Mensch den Höhepunkt seiner geistigen Entwicklung nur stufenweise erreicht, ist es offensichtlich, dass ein solcher Aufstieg durch alle drei Stufen führen muss und das vollkommene Gebet bringt diese drei Stufen mit sich, d.h. aufrecht stehen, sich verneigen und den Boden in der Gegenwart Gottes mit der Stirn berühren. All das muss geschehen, um die nötige Erhebung der Seele zu erreichen, damit die göttliche Erhabenheit und die menschliche Niedrigkeit vor Gott erfühlt werden kann”. (Hudschdschatallāh al-Bālighah, Bd. 1, § Geheimnisse des Gebetes).
Der Koran sagt an einer Stelle (22/18): „Hast du nicht gesehen, dass vor Gott sich alle niederwerfen, die im Himmel und die auf der Erde sind und die Sonne und der Mond und die Sterne und die Berge und die Bäume und die Tiere ebenso wie viele Menschen”? Der islamische Gebetsgottesdienst vereint in sich die Gebetsformen aller Geschöpfe: „Sonne, Mond und Sterne” wiederholen ihre Gebärde des Sicherhebens und Niederlegen; die Berge stehen aufrecht; die Tiere bleiben stets in der Verneigung; und es ist bekannt, dass die Bäume ihre Nahrung aus den Wurzeln ziehen, das heißt, dass ihre „Häupter” fortwährend sich niederbeugen. Das Wasser reinigt (hier soll man an die rituelle Waschung denken); und nach dem koranischen Ausdruck (13/13) „singt der Donner die Ehre seines Herrn”. Die Vögel beten Gott in Schwärmen an (24/41), wie es auch die Menschen im gemeinsamen Gebet tun sollen. Ganz wie der Schatten (13/15, 16/48) sich ausdehnt und verkürzt auf seiner täglichen Laufbahn (seinem Gebet, seinem Gehorsam vor Gott), also auch der menschliche Beter, wenn er zum Gebete aufrecht steht, wenn er sich dehnt, um sich zu verneigen, wenn er zusammensinkt, um sich zu Boden zu werfen. Die islamische Gebetsübung ist daher eine Zusammenfassung all dieser verschiedenen Formen der Anbetung Gottes, die auf wunderbare Weise dem angestrebten Ziele dienen.
Wir wissen, dass die fünf täglichen Gebete anlässlich der Himmelfahrt des Gesandten Gottes (Mi’rādsch) den Muslimen zur Pflicht wurden. Außerdem hat Muhammad erklärt, das Gebet des Gläubigen sei dessen Himmelfahrt, bei der er sich zur Gegenwart Gottes hinaufgehoben fühle. Das hat seinen guten Grund: sehen wir, was ein Muslim bei seiner Andacht tut. Zuerst steht er aufrecht, hebt die Hände und ruft: “Gott ist größer”; der Mensch verzichtet also auf alles außer Gott und unterwirft sich einzig dem Willen Gottes. Nach Lobgebeten zur Ehre des Herrn fühlt er sich so niedrig vor der göttlichen Erhabenheit, dass er sich verbeugt und sein Haupt zum Zeichen der Ehrfurcht neigt, indem er ausruft: „Ehre sei meinem Herrn, der allein groß ist”. Dann erhebt er sich und dankt Gott, der ihn geleitet hat; er denkt nach und ist betroffen von der Größe Gottes; dass er sich gezwungen fühlt, zur Erde zu fallen und sein Haupt in aller Demut auf den Boden zu legen, indem er bekräftigt: „Ehre sei meinem Herrn, der allein erhaben ist”. Er wiederholt diese Gebärden, um seinen Körper an die Geistigkeit zu gewöhnen, um selbst nach und nach würdiger zu werden, aus der Welt des Stofflichen zum himmlischen Lebenskreis zu gelangen, in die Gegenwart Gottes. Dort grüßt er Gott und empfängt die Antwort auf seinen Gruß. Tatsächlich bedient er sich bei diesem Austausch von Grüßen derselben Redewendungen, die sich auf den mi’rādsch, die Himmelfahrt und das Zusammentreffen Muhammads mit Gott, beziehen: „Gesegnete und lautere Grüße an Gott. Friede sei mit dir, o Gesandter Gottes und die Barmherzigkeit und der Segen Gottes – Friede sei mit uns und allen Dienen Gottes, die sich rein halten”. Ohne äußerliche materielle Sinnbilder erlebt der Gläubige sozusagen seine Himmelfahrt zum unsichtbaren Gott, eine geistige Reise, die in gewissen Kreisen mit dem Wort „Vereinigung” (Kommunion) bezeichnet wird.
Dies ist der geistige Gesichtspunkt des Gottesdienstes. Sein Nutzen ist vielfältig, auch vom irdischen Standpunkt aus: er führt fünfmal am Tage die Einwohner eines Viertels zusammen, gibt die Möglichkeit zur Entspannung für einige Minuten mitten während der eintönigen Aufgaben der einzelnen beruflichen Beschäftigungen und vereint die hohen Verantwortungsträger in der Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftsmitgliedern in vollkommener Gleichheit. (Denn der Ortsvorsteher muss den Gottesdienst leiten und der Staatschef selbst in der Zentralmoschee der Hauptstadt). Der Muslim trifft also nicht nur mit den anderen Gemeindemitgliedern, sondern auch mit den verantwortlichen Beamten des Ortes zusammen. Er kann sich ihnen unmittelbar und ohne Förmlichkeit oder Hindernisse nähern. Der soziale Aspekt des islamischen Gebetes ist folgender: die Gläubigen sollen fühlen, dass sie von der Herrschaft Gottes umgeben sind und in militärischer Disziplin leben. Beim Ruf des Muezzin läuft jeder zum Versammlungsort, ordnet sich in Reih und Glied hinter dem Vorbeter, indem er Gebärden und Bewegungen gemeinsam mit den anderen in vollkommener Gleichförmigkeit vollzieht. Außerdem wenden sich die Gläubigen von allen Teilen der Erde zu einem einzigen Mittelpunkte hin, zur Ka’bah, dem Hause Gottes in Mekka. Das gemahnt sie an die Einheit der Gemeinde auf der ganzen Welt, ohne Unterschied der Klassen noch der Rassen noch der Länder.
Die beste und am stärksten formal bestimmte Art des Betens ist der gemeinsame Gottesdienst. Falls die Teilnahme unmöglich oder schwierig ist, betet jeder, ob Mann oder Frau, allein. Jedenfalls handelt es sich bei den fünf täglichen Gebeten um eine Mindestpflicht; der Gläubige soll in den vierundzwanzig Stunden des Tages, in denen er seine eigene Arbeit verrichtet, etwa vierundzwanzig Minuten in der Gegenwart Gottes verbringen. Tatsächlich aber soll der Gläubige jeden Augenblick an Gott denken: im Glück wie im Unglück, bei der Arbeit, bei der Erholung, oder wenn er sich anderen Beschäftigungen hingibt. Der Koran (3/190-91) sagt uns hierzu: „Die mit Klugheit begabten Menschen, die da im Stehen, im Sitzen, im Liegen sich Gottes erinnern und über die Schöpfung der Himmel und der Erde nachdenken. `Herr, sagen sie, `Du hast dies alles nicht umsonst geschaffen.” Gott hat das Weltall den Menschen zu ihrem Gebrauch überlassen, aber der Genuss daran soll von Dankbarkeit und Gehorsam begleitet sein und nicht von Aufruhr gegen Gott oder von Ungerechtigkeit den anderen Wesen und Geschöpfen gegenüber.
Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, dass im gleichen Augenblick, als für das geistige Wohlergehen des Frommen der Gottesdienst eingesetzt wurde, die Offenbarung eines Verses des Korans (2/2 86) erfolgte: „Gott verpflichtet niemanden über seine Fähigkeiten hinaus”. In den Augen Gottes zählen die Absicht und der Wille und keineswegs der Umfang oder auch die Methode der Erfüllung. Wenn ein frommer Mensch davon überzeugt ist, dass er die Gebete nicht fünfmal täglich verrichten kann, so kann er das viermal, dreimal, zweimal oder gar ein einziges Mal tun – je nachdem, wie seine Möglichkeiten und Umstände sind und wie lang die Hinderung dauert. Das Wesentliche ist, dass die geistlichen Pflichten nicht über den materiellen oder weltlichen Beanspruchungen vergessen werden. Einschränkungen sind zu ungewöhnlichen Zeiten erlaubt, wenn jemand z.B. leiden ist und wiederholt Ohnmachten erlebt, oder in bestimmten Fällen, wie sie aus den Beschreibungen über die Andachtsübungen des Gesandten Gottes selbst zu ersehen sind. Tatsächlich ereignete es sich, dass er während der Grabenschlacht (Khandaq) die Andachten zum Mittag, zum Nachmittag, zum Abend und zur Nacht alle auf einmal spät in der Nacht halten musste, weil ihm der Feind während des Tages keinen Augenblick zur Unterbrechung für das Gebet übrig ließ. So verrichtete er also in zwei Malen die fünf Pflichtgebete des Tages: bei der Morgendämmerung und spät in der Nacht. In einem anderen Bericht, der von al-Bukhāri und Muslim überliefert ist, lesen wir die nachstehende Versicherung des Ibn Abbās: „Der Gesandte Gottes – Gott möge sich zu ihm neigen und ihn sicher bewahren – verrichtete die Gebete des Mittags und des Nachmittags (zuhr und asr) auf einmal, auch die des Abends und der Nacht, ohne dass er einen Feind gefürchtet oder eine Reise unternommen hätte”, und der Berichter (Ibn Abbās) fügt hinzu: „Er wollte, dass keine Belastung für seine Gemeinde bestehe”. Diese Erzählung also berichtet von drei Gottesdiensten am Tage. Offensichtlich kommt alles auf das Gewissen des Gläubigen an, der persönlich verantwortlich ist vor Gott, Den man nicht täuschen kann und vor Dem nichts verbogen ist. Es bleibt noch die Frage der Gebetsstunden zu klären: es ist bekannt, dass für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang ungeheure Zeitunterschiede zwischen den äquatorialen und tropischen Ländern und den anderen Gebieten bestehen, die daran anschließend sich bis zu den beiden Polen erstrecken. Schon al-Biruni (gest. 1048) wusste, dass die Sonne über den Polen für sechs Monate unsichtbar bleibt, um dann wieder sechs Monate lang unaufhörlich zu scheinen (mit Ausnahme der beiden Tag- und Nachtgleichen). Die Rechtstheologen des Islam geben an, dass im allgemeinen die Stunden, die für den 45. Breitengrad Geltung haben, bis 90° reichen, d.h. bis zu den Polen; in den Regionen zwischen 45° und 90° muss man also dem Stand der Uhren folgen, nicht dem der Sonne. Diese Vorschrift gilt ebenso für die Gebetsübungen des Tages wie für die Fastenzeiten.
Die Frauen sind für die Tage ihrer monatlichen Regel und als Wöchnerinnen von der täglichen Pflicht des Betens befreit.
DAS FASTEN (SAWM)
Die zweite religiöse Pflicht des Gläubigen ist das Fasten während eines ganzen Monats im Jahr. Hiernach muss er sich an jedem Tage des Monats Ramadān vom Essen, Rauchen, Trinken und vom Geschlechtsverkehr enthalten. Diese Anordnung gilt in den äquatorialen und tropischen Ländern von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang; für die vom Erdmittelpunkt weiter entfernten Gebiete gelten als Grundlage die entsprechenden Zeiten des 45. Breitengrades. Es versteht sich, dass das Fasten nur dann den Wert eines geistigen Heilmittels haben kann, wenn man sich selbst des Denkens an Vergnügungen enthält. Das ist eine recht strenge Maßnahme, die den Anhängern anderer Religionen sehr schwierig scheinen kann, aber auch die Neubekehrten gewöhnen sich bei gutem Willen sehr schnell daran, wie dies die viel hundertjährige Erfahrung bezeugt.
Das Fasten dauert einen vollen Monat. Es ist bekannt, dass der Islam nach Mondjahren rechnet; infolgedessen fällt der Fastenmonat der Reihe nach in jede Jahreszeit: in den Herbst, den Winter, den Frühling oder den Sommer. Und der Gläubige lernt es, diese Entbehrungen während drückender Hitze wie bei strenger Kälte zu ertragen. Das Fasten soll als geistige Übung im Geiste des Gehorsams gegen Gott durchgeführt werden. Wenn es auch, wie der Gebetsdienst, materielle Vorteile mit sich bringen kann wie z.B. gesundheitliche und militärische, so ist es doch wesentlich und in erster Linie ein religiöser Brauch und eine geistige Übung, die näher zu Gott hinführt. Denn wenn jemand auch nach Vorschrift des Arztes oder aus einem andren zeitlichen Beweggrund fastet, ist er doch weit davon entfernt, hiermit eine religiöse Pflicht zu erfüllen.
Wie die Frauen während der monatlichen Regel vom Gebet befreit sind, so brauchen sie in dieser Zeit auch das Fasten nicht durchzuführen – hier allerdings mit dem Unterschied, dass das Fasten an anderen Tagen nachgeholt werden muss.
Nebenbei möge daran erinnert werden, dass der Gesandte Gottes selbst den Leuten ständiges Fasten untersagte, wenn sie es in ihrem Eifer für die geistige Übungen durchführen wollten, um größeres Verdienst zu erwerben. Er gab zu bedenken: „Du hast deine Pflichten auch dir selbst gegenüber” Jedermann kann, wenn er will, neben dem Fasten des Ramadān von Zeit zu Zeit fasten; und für dieses freiwillige Fasten hat der Gesandte Gottes empfohlen, es an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu tun. Vom medizinischen Standpunkt aus wird darauf hingewiesen, dass das ständige Fasten zu einer Gewohnheit werden kann, die nicht die gleiche Wirkung hat wie eine zeitweilige Unterbrechung des Gewohnten; dass das Fasten von weniger als einem Monat keine große Wirkung hat, dass dagegen ein Fasten von mehr als vierzig Tagen zur Gewohnheit wird.
Die Mystiker lehren uns, das eine Stärkung der körperlichen Anlagen die Vervollkommnung des menschlichen Geistes verhindert. Um den Körper dem Geiste untertan zu machen, muss die Macht des Körpers gebrochen und die des Geistes vermehrt werden. Man hat herausgefunden, dass zur Erreichung dieses Zieles nichts dienlicher ist als der Hunger, der Durst, der Verzicht auf fleischliche Wünsche und die Kontrolle der Zunge (des Wortes), des Herzens (des Gedankens) und anderer Organe. Einer der Gesichtspunkte der Vervollkommnung des Einzelnen ist die Unterordnung der Triebe unter die Vernunft, den Geist; der Trieb gerät manchmal in Aufruhr, manchmal unterwirft er sich; der Mensch muss daher schwierige Übungen wie z.B. das Fasten betreiben, um sein triebhaftes Wesen zu bezwingen. Anderseits, wenn er gesündigt hat, so trösten und reinigen die Sühne und die Abtötung durch das Fasten die Seele und stärken seinen Willen, die Sünden und Vergehen nicht zu wiederholen. Nichtessen und Nichttrinken sind auch, wie es heißt, Eigenschaften der Engelnatur. Der Mensch wird mehr und mehr den Engeln ähnlich, wenn er sich dieser Zucht in der Absicht unterwirft, dem Befehl Gottes zu gehorchen; so kommt er Gott näher und gewinnt Seine Anerkennung, die das höchste Ziel des Menschen ist.
DER HADSCH (HADSCHDSCH)
Wörtlich bedeutet „Hadsch”. sich auf einmal hinwenden (zu Gott) und sich anstrengen, etwas zu beherrschen in diesem Falle das „Ich”, üblicherweise wird das Wort mit „Pilgerfahrt” übersetzt, obgleich das nicht seine genaue Bedeutung ist. Der Hadsch ist die dritte der religiösen Verpflichtungen eines Muslims. Für jeden Erwachsenen, Mann wie Frau, ist es Pflicht, sich einmal im Leben nach Mekka zu begeben, um hier die große „Anstrengung” zur Angleichung an den Willen Gottes zu erfüllen. Wer nicht die Mittel zur Durchführung der Reise hat, ist davon befreit; aber welcher Muslim würde nicht nach und nach das nötige Geld zusammensparen, um eines Tages den Mittelpunkt seiner Religion zu besuchen, die Ka´bah, das Haus Gottes? Der Koran (3/96) übertreibt nicht, wenn er sagt, dass die Ka´bah das älteste Gott und dem Monotheismus geweihte Haus ist. Selbst wenn ihre Errichtung nur auf Abraham zurückgeführt werden sollte – der nach islamischer Überlieferung lediglich der Wiederhersteller des von Adam errichteten Gebäudes war – so handelt es sich hier doch um einen Tempel, der älter ist als der von Salomon erbaute Tempel zu Jerusalem. Es ist keine ältere Kultstätte als die Ka´bah von Mekka bekannt, die noch als solche benutzt wird.
Die Bräuche bei der Pilgerfahrt sind kurz folgende: An der Grenze des heiligen Bezirks, außerhalb von Mekka, entledigt sich der Fromme seiner gewöhnlichen Kleidung, um sich mit einer Art Uniform, nämlich zwei Bahnen ungenähten Stoff zu bekleiden einem Schenkelschurz und einem Tuch, das über die Schultern geschlagen wird; diese Kleidung ist nur für die Männer und nicht für die Frauen vorgeschrieben. Das Haupt bleibt unbedeckt. Während der wenigen Tage des Hadsch versucht man sich zu vergessen. Der Gläubige begibt sich nach `Arafāt, einem Vorort von Mekka und verbringt den Tag in stillem Gebet und Nachsinnen. Gegen Abend bricht von dort in Richtung nach Mekka auf, bleibt die Nacht über in Muzdalifah und kommt am frühen Morgen nach Minā ganz nahe bei der Stadt Mekka. Der Aufenthalt dort dauert drei Tage. Jeden Morgen wird die Gebärde der Steinigung des Satans gemacht, während des dreitägigen Aufenthaltes in Minā wird ein Hammel geopfert und ein kurzer Besuch in der Stadt gemacht, wo die rituellen Umschreitungen der Ka’bah ausgeführt werden und sieben Mal die Spanne zwischen zwei Hügeln, Safā und Marwah, zu durchmessen ist. All diese Bräuche haben ihren symbolischen Hintergrund, der aus dem folgendem verständlich wird:
Bei der Vertreibung aus dem Paradies hatten sich Adam und Eva verirrt, sie suchten einander und fanden sich durch die Gnade Gottes endlich bei Arafāt wieder. Aus der Dankbarkeit und Erkenntlichkeit gegenüber Gott wenden sich Ihre Abkömmlinge zu Ihm, bemühen sich in Gottes Gegenwart, sich selbst zu vergessen, Ihn um Verzeihung für das Vergangene zu bitten und Seine Führung für die Zukunft zu erflehen.
Was die Steinigung des Teufels angeht, so soll der Gläubige daran erinnert werden, dass Abraham behauptet hatte, niemanden mehr zu lieben als Gott und das Gott zu seiner Prüfung von ihm die Tötung seines geliebten Sohnes forderte. Zusätzlich trat der Satan drei Mal vor Abraham hin, um ihn in seinem Entschluss wankend zu machen (es wird gesagt, daß sich dies bei Minā ereignet . habe). Abraham jedoch trieb den Satan jedes Mal mit Steinen fort. Diese Gebärde wird nun sinnbildlich wiederholt als Zeichen der Entschlossenheit gegen die teuflischen Versuchungen des Lebens.
Der Besuch im Hause Gottes erklärt sich leicht: zur Bezeugung seines Gehorsams begibt sich der Mensch in aller Demut und Ehrerbietung dorthin; nach einem sehr alten Brauch bedeutet das Umschreiten eines Gegenstandes die Vorbereitung darauf, dass der Mensch bereit ist, dem der Gegenstand all dieser Bemühungen und der Verehrung ist, sich zum Opfer zu bringen.
Zu erklären bleibt noch das siebenmalige Durcheilendes Weges zwischen den Hügeln Safā und Marwah Die Überlieferung sagt: Als Abraham seine Frau Hagar mit dem Säugling Ismael in dem öden Wüstenort Mekka zurückgelassen hatte und bald danach der Wasservorrat erschöpft war, lief Hagar in ihrer Mutterliebe nach rechts und nach links, um Wasser für ihr verdurstendes Kind zu suchen. Da entsprang die Quelle Zamzam. Diese Bewegung wird an der gleichen Stelle wiederholt, wo Hagar lief, um Ehrfurcht vor der Mutterliebe- Symbol der Liebe Gottes zu Seinen Geschöpfen- und Dankbarkeit gegen Gottes Barmherzigkeit zu erweisen.
Der soziale Aspekt des Hadsch ist nicht weniger bezeichnend. Die über die Welt verbreitete Bruderschaft der Muslime offenbart sich hier in der auffallendsten Weise. Die Gläubigen begeben sich auf diese Fahrt ohne Unterschied der Rassen, der Sprache, der Länder und auch der Schichten; sie vermischen sich in vollkommener geschwisterlicher Gleichheit, sie verleben die Tage zusammen und verrichten gemeinsam ihre religiösen Pflichten. Zu bestimmten Stunden wird gewandert, wird gerastet, die Nacht wird im Zelt oder im Freien verbracht, mehrere Tage lang, was noch viel mehr als die täglichen Gottesdienste den Gläubigen zu einem disziplinierten Leben erzieht.
Anlässlich seiner eigenen Pilgerfahrt hatte Muhammad eine bedeutsame Rede gehalten, die unter dem Namen „Abschiedsrede” berühmt wurde, denn er starb drei Monate später. Er war mit 140 000 Muslimen zusammengetroffen, die von allen Länder herbeigeströmt waren und hatte sie an die wesentlichen Grundlagen des Islam erinnert: Glaube an den einen Gott ohne Bilder und Zeichen, Gleichheit der Gläubigen ohne Unterschied der Rassen und Klassen, ohne irgendeine andere Überlegenheit als die, welche auf der eigenen Frömmigkeit beruht; Schutz für die dreierlei fundamentalen Rechte aller Wesen: Leben, Gut und Ehre; Abschaffung der Zinsen, auch der nicht- wucherischen; Abschaffung der nie endenden privaten Blutrache und der privaten Gerichtsbarkeit; bessere Behandlung der Frauen; Verteilung und dauernder Kreislauf der Reichtümer, ohne die Möglichkeit zu ihrer Aufhäufung in den Händen einer kleinen Gruppe (dies dank dem Gesetz über Erbschaften und Nachlässe); endlich Bekanntgabe des Willens Gottes als einziges für jeden und auf allen Gebieten des Lebens. Diese Rede wird noch heute vor den muslimischen Pilgern, die jedes Jahr am 9. des Monats Dhu’l-Hidschdschah in Arafāt versammelt sind, feierlich vorgetragen.
Es besteht Grund zu der Annahme, daß ein vorislamischer Brauch- wenigstens in den ersten muslimischen Generationen- beibehalten wurde: diese umfassende Zusammenkunft war Anlass für die Abhaltung eines jährlichen literarischen Kongresses, bei dem die Dichter ihre neuesten Werke vortrugen und die Redner ihre Kunst der Beredsamkeit vor der entzückten Menge unter Beweis stellten; berufsmäßige Ringkämpfer fesselten die Aufmerksamkeit der Zuschauer und Kaufleute brachten Waren aller Art herbei. Der Kalif Umar gab dieser Zusammenkunft eine zusätzliche, sehr heilsame administrative Bedeutung: sie ermöglichte es ihm, den Obersten Gerichtshof gegen seine Statthalter und Befehlshaber zusammenrufen und außerdem eine öffentliche Beratung über wichtige vorgesehene Maßnahmen abzuhalten. Wir müssen es hier noch einmal wiederholen: im Islam leben das Diesseitige und das Jenseitige, das Geistige und das Körperliche in harmonischer Zusammenarbeit.
DIE ZAKÄTSTEUER ( ZAKĀH)
Die Zakāt hat die wörtlichen Bedeutungen wie „wachsen”, „läutern” und „reinwaschen”. Die Zakāt im islamischen Recht umfassen alle Steuern, die ein Muslim an seine islamische Verwaltung zahlt. Der Koran (4/5) erkennt an, daß die weltlichen Güter die Grundlage und das wesentliche Mittel für das Bestehen der Gesellschaft ja der Menschheit sind. Es ist daher nicht verwunderlich, daß die Steuern zugunsten der islamischen Verwaltung durch den Gesandten Gottes des Islam in den Rang eines der vier Pfeiler der Religion erhoben wurde. Im Islam zahlt man nicht mehr einen „Tribut” an das Oberhaupt der Stadt für dessen Wohlleben und Eitelkeit; man zahlt vielmehr eine Gebühr zugunsten der Allgemeinheit, vor allem der Bedürftigen und das stets zu dem gleichen Zweck: dem des Wachstums in der Gnade und dem der Läuterung (Reinigung) des Selbst. Muhammad hat gesagt: „Das Oberhaupt der Menschen ist in Wirklichkeit deren Diener.” Um die Wahrhaftigkeit dieses Ausspruchs und die unbedingte Uneigennützigkeit zu beweisen, mit der er die Leitung seines Volkes- als geistiger Führer ebenso wie als Staatsoberhaupt auf sich nahm, hatte er ausdrücklich erklärt, daß alle Einkünfte, die von Muslimen herstammten, für ihn selbst und für seinen ganzen Stamm im Namen der Religion verboten seien. Wenn das Oberhaupt des Staates das Vertrauen nicht missbraucht, werden seine Untergebenen nur umso sorgfältiger ihre Pflichten wahrnehmen.
Zur Zeit des Gesandten Gottes und der rechtgeleiteten Kalifen gab es im muslimischen Staat keine anderen Abgaben als die Zakātsteuer. Weit davon entfernt, ein Almosen zu bedeuten, stellte sie eine Bürgersteuer dar, eine Pflichtabgabe, die durch Verordnungen und durch Gewalt
gegenüber Widerspenstigen eingezogen wurde. Um den Gläubigen die Wichtigkeit dieser Zahlungen besser einzuschärfen, erklärte der Gesandte Gottes sie zur religiösen Pflicht und göttlichen Vorschrift, mit gleichem Rang wie den Glauben an den einen Gott, die Gebetsübungen, das Fasten oder die Pilgerfahrt. Wenn der Glaube eine rein geistliche und das Gebet, das Fasten und die Pilgerfahrt körperliche Pflichten sind, so ist die Zahlung der Steuer eine Anbetung Gottes mit Hilfe des Geldes. Die Juristen bezeichnen sie mit ‘ibadah maliyah (Verehrung Gottes mit Hilfe des Vermögens). Es ist dies – wenn es nötig wäre – ein besonderer Beweis für die Tatsache, dass der Islam alles, was das menschliche Leben betrifft, zu einem einzigen Ganzen zusammenfasst, um ein harmonisches Gleichgewicht zwischen Körper und Geist herzustellen, ohne eines der beiden Elemente der menschlichen Beschaffenheit zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
Der Koran gebraucht verschiedene Ausdrücke für diese Steuer: zakāt (was gleichzeitig Wachstum und Läuterung bedeutet: es wird ein Teil des angewachsenen Vermögens gezahlt, wodurch dieses geläutert wird); sadaqah (d.h. Wahrhaftigkeit und Nächstenliebe: zum Beweise der Echtheit der Frömmigkeit muss die Nächstenliebe geübt werden), Haqq (d.i. Recht, denn wie es das Recht des Anderen ist, so ist es die Pflicht des Besitzenden; Recht und Pflicht sind korrelative Begriffe und ihr Zusammenwirken ist die Basis für das Funktionieren der Gesellschaft) .
Es werden Steuern auf Ersparnisse, Ernten, Handel, auf den Wiesen weidende Viehherden, Bergwerke, Meeresprodukte usw. erhoben. Die Gebührensätze sind verschieden, aber alle werden einheitlich Zakāt, Haqq oder Sadaqah genannt.
Die zur Zeit des Gesandten Gottes gebräuchlichen Sätze wurden nicht als starr und unveränderlich angesehen; so hat der ‘große Kalif ‘Umar die Zölle für die Lebensmitteleinfuhren von Medina ermäßigt. Während seines Lebens musste der Gesandte Gottes gelegentlich Zuflucht zu außerordentlichen Abgaben nehmen, um z.B. die Verteidigung des Landes gegen die Drohungen der Ungläubigen und Fremden sicherzustellen. Dies führte bei den Rechtsgelehrten zu dem Schluss, die Regierung könne neue vorübergehende Steuern (genannt nawā’ib) erheben oder die Sätze in Krisenzeiten erhöhen. Da der Koran hierfür ebenso wie für die Höhe der Steuern keine Weisungen gibt, sahen die Juristen ihre Ansicht in dieser Entscheidung bestätigt.
Der Koran spricht jedoch im einzelnen über die Grundsätze für die Verwendung der öffentlichen Mittel, über die großen Titel im Staatsbudget: “Nichts anderes, wahrlich die Sadagāt (Einkünfte des Staates muslimischer Herkunft) sind für die Bedürftigen und für die Armen und für die, die für diese (Einkünfte) arbeiten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen und für die (Befreiung der) Unterjochten und für die schwer Belasteten und für den Weg Gottes und für “Ibn as’Sabil” (Kind des Weges: den Reisenden). Das ist Gottes Vorschrift- und Gott ist wissend und weise.” (9/60) .
Während andere Gesetzgeber allenthalben Regeln über die Einkünfte festlegen, trägt der Koran überall Sorge dafür, daß die Grundsätze für die Ausgaben bestimmt werden. In den acht Gruppen von Begünstigten, von denen der Vers spricht, ist- wie man sieht- vom Gesandten Gottes nicht die Rede. Es sind wohl einige Erklärungen nötig, um die Tragweite dieses Verses zu erfassen, der unter Ausschluss aller anderen die Nutznießer der Steuer aufzählt.
Nach Auffassung eines Mannes von so großem Ansehen wie des Kalifen ‘Umar bedeutet die Bezeichnung „die Bedürftigen” (Fugarā) die Bedürftigen aus der islamischen Gemeinde, während mit den „Armen” (masākin), einem fast gleichbedeutenden Wort, die Armen unter den nicht-muslimischen Einwohnern, den Schutzbefohlenen gemeint sind. Dazu muss festgestellt werden, daß in den sadagāt keine Einkünfte enthalten sind, die von Nicht-Muslimen stammen; der Islam zählt jedoch auch die Nicht-Muslime zu den Nutznießern an den Steuern, die von den Muslimen gezahlt werden.
„Die, die für die Einkünfte arbeiten”, sind solche, die für die Steuereinziehung, die Abrechnung, die Ausgaben, die Nachprüfung und die Bereinigung der Rechnungslegung arbeiten – d.h. also sozusagen die ganze bürgerliche wie auch militärische Beamtenschaft des Staates (der Zweck ist, als “Nutznießer” die gesamte Verwaltung des Landes teilnehmen zu lassen).
„Die deren Herzen gewonnen werden sollen”, sind alle möglichen Arten von Menschen. Ein großer Rechtsgelehrter, Abû Ya’lā al-Farrā, sagt hierzu:
Bei denen, deren Herzen gewonnen werden sollen, gibt es vier Gruppen:
a) solche, deren Herzen gewonnen werden sollen, um den Muslimen zu helfen;
b) solche, die gewonnen werden sollen, damit sie sich des Unrechts gegenüber enthalten;
c) solche, die zum Übertritt zum Islam bewogen werden sollen;
d) solche, durch deren Vermittlung der Übertritt ihrer Stämme oder ihrer Familien zum Islam erreicht werden kann.
Es ist daher erlaubt, jede dieser Gruppen, deren Herzen zu gewinnen sind, an den Zakāt- Steuern zu beteiligen- ob es sich um Muslime oder Nicht-Muslime handelt.
Unter dem Ausdruck „Befreiung der Unterjochten” wurde stets die Freilassung der Sklaven und die Auflösung der vom Feinde festgehaltenen kriegsgefangenen Untertanen des islamischen Staates, ob sie Muslime waren oder nicht, verstanden. Hier wurde die Zahlung eines Lösegeldes vorgenommen. An dieser Stelle dürfte ein Wort, das sich auf die Sklaven bezieht, nicht unangebracht sein. Keine Religion vor dem Islam scheint sich darum bemüht zu haben, das Los der Sklaven zu verbessern. Der Gesandte Gottes des Islam verbietet ganz und gar, Araber zu versklaven, hinsichtlich der Nicht Araber befiehlt der Koran (24/33): wenn ein gutartiger Sklave sich bereit erklärt, seinem gesetzlichen Herrn seinen Wert zu bezahlen, so kann der Herr dieses Angebot zurückweisen; im Gegenteil, das Gericht wird ihn zwingen, dem Sklaven des Landes zur Befreiung zu verhelfen. Die Tatsache, daß im Islam Sklaverei gesetzlich erlaubt ist, hat durchaus nicht den Zweck, ein unglückliches Geschöpf auszubeuten. Weit entfernt davon, soll dadurch vor allem den Kriegsgefangenen, die alles verloren haben und die aus diesem oder jenem Grunde nicht heimkehren können, ein Obdach geboten werden. Ferner wird versucht, sie zu erziehen und ihnen die beste Gelegenheit zu geben, ihr Wissen im islamischen Bereich und unter der Herrschaft Gottes zu erweitern. Sklaven können nur als Kriegsgefangene durch einen gerechten Krieg, der vom Staatsoberhaupt veranlasst wurde, gemacht werden. Persönliche Raubzüge, die Unternehmungen zur Entführung von Menschen oder gar der Verkauf von Kindern durch ihre Eltern haben keinerlei gesetzliche Gültigkeit.
Die Hilfe für die, „die schwer belastet, d.h. schwer verschuldet sind”, lässt sich auf verschiedene Weise verwirklichen. Der Kalif ‘Umar hatte, wie wir feststellen können, eine öffentliche Dienststelle für unverzinsliche Darlehen eingerichtet.
Der Ausdruck „auf dem Weg Gottes” bedeutet jede Art von Mildtätigkeit und die Rechtsgelehrten haben nicht gezögert, unter diesem Titel mit der Ausrüstung des Heeres für die Verteidigung des Islam anzufangen, denn der Islam kämpft einzig und allein um die Errichtung des Allmacht Gottes auf Erden.
Schließlich soll auch noch dem „Kind des Weges” (dem Reisenden) geholfen werden nicht dadurch, daß ihm Gastfreundschaft gewährt wird, sondern auch dadurch, daß für seine Gesundheit und Bequemlichkeit gesorgt wird: Sicherheit der Straßen sowie alle Maßnahmen für das Wohlbefinden derer, die auf dem Wege nach anderen Orten sind- ob es sich um Einheimische oder um Fremde, um Muslime oder Nicht-Muslime handelt- gehören hierzu.
ZUSAMMENFASSUNG
Es ist wichtig, zu wiederholen, dass diese Ausführungen über die religiösen Gebräuche zur Genüge den Grundsatz, der das gesamte muslimische Leben beherrscht, aufzeigen sollen: das Ganze zu entwickeln und die einzelnen Teile zu koordinieren. Der Koran wiederholt Dutzende von Malen: „Verrichtet das Gebet und zahlt die Zakāt”. Gibt es ein sichtbares Zeichen für die Einheit von Körper und Geist, als diese Tatsache, daß in einem Atemzuge die Anbetung Gottes und die Zahlung der Steuer befohlen wird? Die geistlichen Pflichten weisen auch zeitliche Vorteile auf und die weltlichen Pflichten sind nicht ohne geistige Nutzen. Im Übrigen hängt alles von den Absichten und den Beweggründen ab, von denen die Erfüllung dieser Pflichten beherrscht wird.
(Ein Kapitel aus dem Buch: DER ISLAM, Geschichte, Religion, Kultur)
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